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§§ – Rechtliche Rahmenbedingungen

Seit die erste erfolgreiche IVF-Behandlung mit der Geburt von Louise Brown im Jahre 1978 in Großbritannien abgeschlossen wurde, ist die Diskussion um Für und Wider der IVF-Behandlungen nicht mehr beendet worden.

Die Rechtslage beschreibt seit dem 1.1.1991 das Embryonenschutzgesetz.
Es regelt, wer zu welchem Zweck und wie mit Embryonen umgehen darf.

Verboten ist die Kryokonservierung von Embryonen, die Eizellspende und die Leihmutterschaft. Experimente mit Embryonen sind streng verboten.

Nur speziell zur In-vitro-Fertilisation ausgebildete Ärzte dürfen tätig werden. Sie können sich also sicher sein: Alle befruchteten Eizellen werden nur in die Gebärmutter oder Eileiter der Mütter übertragen. Mit allen übrigen Ei- und Samenzellen gehen wir verantwortungsbewusst um. Unsere Ausbildung entspricht den im Gesetz beschriebenen Anforderungen.

Des weiteren unterliegen Ihre persönlichen Daten dem Datenschutz.

Mit der Hoffnung auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit

Ihr Praxisteam Dr. Jan van Uem