„Können wir auch als unverheiratetes Paar darauf hoffen, dass wir für unseren Kinderwunsch eine staatliche Unterstützung erhalten?“ – beschäftigt Sie gerade diese Frage? Wir haben die Antwort: Ja, können Sie! Erfahren Sie nachfolgend mehr oder vereinbaren Sie direkt online einen Termin im Kinderwunschzentrum Erlangen, damit wir Ihren Kinderwunsch in einem persönlichen Rahmen besprechen können.
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Kinderwunsch-Unterstützung für Unverheiratete: Höhe und Voraussetzung
Die Höhe der staatlichen Zuwendungen für eine Kinderwunsch-Behandlung ergibt sich wie folgt: 12,5 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils für die ersten drei Behandlungen sowie 25 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils für die vierte Behandlung. Um diese Unterstützung zu erhalten, müssen folgende Kriterien gegeben sein:
- Die Unfruchtbarkeit muss ärztlich festgehalten werden.
- Die Erfolgsaussicht einer Kinderwunschbehandlung muss attestiert sein.
- Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Partner werden.
- Das Paar muss vorab an einer medizinischen wie psychosozialen Beratung teilnehmen.
- Die Frau darf nicht unter 25 und nicht über 40 Jahre alt sein.
- Der Mann darf nicht unter 25 und nicht über 50 Jahre alt sein.
Und zuletzt muss auch folgende Voraussetzung erfüllt sein: Das Paar muss einen gemeinsamen Erstwohnsitz in dem Bundesland haben, das sich finanziell mit eigenem Landesförderprogramm beteiligt, und dort reproduktionsmedizinische Unterstützung in Anspruch nehmen.
Derzeit bestehen Bund-Länder-Kooperationen (Stand: Juli 2022) mit:
- Bayern
- Berlin
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen.
Erhalten auch unverheiratete, weibliche Paare eine Kinderwunsch-Unterstützung?
Kann auch ich auf eine staatliche Förderung hoffen? Machen Sie den Schnell-Check!
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Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen auch für unverheiratete Paare:
Das Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen:
Pressemitteilung unseres Berufsverbandes BRZ:
https://gallery.mailchimp.com/da1345da9b84e33178c8dde77/files/Foerderrichtlinie_PM.pdf
Zentrum Bayern Familie und Soziales:
https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/kiwub/index.php
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-610/
Sie fragen sich, wie genau die staatliche Unterstützung für verheiratete Paare mit Kinderwunsch aussieht? Klicken Sie hier!



