Richtlinien für die künstliche Befruchtung: Wann zahlt die Krankenkasse?

Wenn Sie sich schon länger mit dem Thema Kinderwunsch und entsprechenden Behandlungsmethoden beschäftigen, haben Sie vielleicht schon von den Richtlinien über künstliche Befruchtung gehört. In ihnen ist festgelegt, welche Leistungen Ihre Krankenkasse im Rahmen einer künstlichen Befruchtung übernehmen muss und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen!

Wichtig ist aber der Ünterschied: Das Erstgespräch, die Diagnostik und Kinderwunschbehandlung ohne Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung sind immer wohl eine 100% Kassenleistung! Unabhängig von Alter und Ehestatus.

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Es ist ein leidiges Thema und doch führt kein Weg daran vorbei: Sobald Sie sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, ist zu klären, wer die Finanzierung übernimmt. Damit Sie schlussendlich gegebenfalls nicht alle Kosten selber tragen müssen, ist es wichtig, die geltenden Bestimmungen zu kennen .

Die Richtlinien über künstliche Befruchtung sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen herausgegeben worden und werden regelmäßig aktualisiert. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit an unser Praxisteam!

Im Folgenden informieren wir Sie über die zentralen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Ihre Krankenkasse Leistungen zur künstlichen Befruchtung anteilig oder zu 100% (siehe auch Tabelle Satzungsleistungen) übernimmt. Diese Regelungen gelten für gesetzlich Versicherte, bei privaten Versicherungen oder mischversicherte Paare sind die Leistungen individuell sehr unterschiedlich.

Die wichtigsten Richtlinien über künstliche Befruchtung für Sie

Zunächst einmal gilt gemäß den Richtlinien über künstliche Befruchtung, dass nur verheirateten Paaren medizinische Leistungen zur Kinderwunschbehandlung zu 50 Prozent erstattet werden. Darüber hinaus darf die Ehefrau nicht jünger als 25 und nicht älter als 39 Jahre sein; der Ehemann nicht jünger als 25 und nicht älter als 49. Bei beiden Partnern muss ein HIV-Test durchgeführt worden sein. Zusätzlich muss die Behandlung nach ärztlicher Einschätzung erfolgversprechend und erforderlich zur Herbeiführung einer Schwangerschaft sein. Beide Partner müssen von einem Arzt, der die Behandlung nicht selbst durchführt, über ihre medizinischen und psychosozialen Aspekte beraten worden sein; eine Überweisung muss vorliegen. Bitte beachten Sie, dass alle der genannten Voraussetzungen erfüllt sein müssen!

Ob Sie noch zu Hause mithilfe der Basaltemperaturkurve üben oder bereits medizinische Hilfe in Anspruch nehmen: Informieren Sie sich über Ihre Rechte! Wir helfen Ihnen gerne weiter.