Eigentlich würde man ja meinen, dass eine möglichst intakte Gebärmutterschleimhaut (=Endometrium) die beste Voraussetzung für die Einnistung eines Embryos bietet. Dies scheint nicht immer so zu sein – möglicherweise ist sogar das Gegenteil richtig. Denn bereits in mehreren Studien wurde bestätigt, dass nach einer Biopsie (=Entnahme einer Gewebsprobe) der Gebärmutterschleimhaut – oder nennen wir es „Ankratzen“ des Endometriums – eine deutlich verbesserte Einnistung stattfindet. Es zeigte sich nämlich, dass eine solche mechanische Manipulation des Endometriums zu einer veränderten Genexpression von Faktoren führt, die an der Implantation beteiligt sind (z.B. Integrin-6 und Matrix-Metalloproteinase-1).
Das sogenannte „Scratching“ (auch als Ankratzen des Endometriums bekannt) wird meist im Vorzyklus einer IVF-/ICSI-Behandlung durchgeführt. In der zweiten Zyklushälfte erfolgt dieser Eingriff – ohne Narkose – mithilfe eines speziellen Katheters oder einer Pipelle (siehe Foto).
Das Endometriumscratching kann eine zusätzliche Option im Rahmen der Diagnostik für Frauen mit wiederholten Implantationsversagen oder wiederholten Aborten sein um einer chronischen Gebärmutterschleimhautentzündung oder in adäquates Verhalten des zellulärer Immunabwehr festzustellen.
Dabei wird der Katheter durch den Gebärmutterhals in die Gebärmutter eingeführt und anschließend langsam sowie spiralartig wieder herausgezogen. Durch den entstehenden Unterdruck und die Bewegung werden kleine Schleimhautstücke abgesaugt.
Das Untersuchungsverfahren selbst kann leichte Schmerzen und Krämpfe verursachen, Patientinnen empfinden diese ähnlich wie Periodeschmerzen. Gegebenenfalls empfehlen wir daher – um die Beschwerden auf ein Minimum zu beschränken – vor dem Eingriff ein Schmerzmittel wie Ibuprofen und/oder Buscopan einzunehmen.
Die Diagnostik des Endometriums (Nachweis von uNK-Zellen und/oder Plasmazellen) erfolgt dann im Placenta-Labor Jena über eine immunhistochemische Färbung mit speziellen Antikörpern, welche gezielt die zu untersuchenden Immunzellen detektieren.
Allerdings wird die Leistung durch die gesetzliche Krankenkasse nicht übernommen und wird aus Igel-Leistung abgerechnet.