Kinderwunschbehandlung: Wer trägt die Kosten?

Sie ziehen eine Kinderwunschbehandlung in Betracht, doch die Frage des finanziellen Aspektes bereitet Ihnen und Ihrem Partner Kopfzerbrechen? Erfahren Sie im Kinderwunschzentrum Erlangen, was Paare mit Kinderwunsch in puncto Förderung erwarten können, und informieren Sie sich direkt in einem persönlichen Erstgespräch über die für Sie bestgeeigneten Therapieverfahren.

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Ein unerfüllter Kinderwunsch stellt oftmals eine emotionale Belastung dar – egal, ob heterosexuelles oder lesbisches Paar oder Single. Obendrein machen sich viele Betroffene, die es in Erwägung ziehen, ihre Familienplanung im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung zu realisieren, auch Gedanken um ihre Finanzen. Dann stehen häufig Fragen im Raum wie beispielsweise "Können wir uns eine Kinderwunschbehandlung überhaupt leisten?" oder "Gibt es da vielleicht eine Förderung durch den Staat oder einen Zuschuss der Krankenkasse?". Einen Kinderwunsch unter Zunahme von reproduktionsmedizinischen Methoden zu realisieren, ist somit für einige nicht immer allein eine Frage des Herzens, sondern auch des Geldes. Bevor Sie nun aber den Kopf hängen lassen, weil Sie ebenfalls zur Erfüllung Ihres Kinderwunschs professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen möchten: Die gute Nachricht ist, dass angehende Eltern die Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungsverfahren nicht gänzlich allein tragen müssen. Neben den gesetzlichen (und je nach Versicherungsvertrag den privaten) Krankenkassen bietet auch der Staat finanzielle Zuwendungen für Maßnahmen der assistierten Reproduktion.

Erhalten wir für unseren Kinderwunsch eine staatliche Förderung?

Laut der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebenen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion werden Behandlungen im ersten bis dritten Behandlungszyklus nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) gefördert. Konkret bedeutet das Folgendes: Verheiratete Paare mit Kinderwunsch können mit einer finanziellen Förderung von bis zu 50 Prozent rechnen. Dies gilt für den nach Abrechnung der Krankenversicherung verbleibenden Eigenanteil. Einige Krankenkasse machen hier allerdings Ausnahmen: Prüfen Sie am besten direkt hier, was Ihre Krankenkasse zahlt.

Noch eine gute Nachricht: Auch Paare, die in einer eheähnlichen Beziehung leben, dürfen auf eine staatliche Zuwendung hoffen. Bedingung hierbei: Das Paar muss seinen Wohnsitz in einem Bundesland mit eigenem Landesförderprogramm haben – hierzu zählt unter anderem auch Bayern. Mehr zu diesem Thema können Sie hier nachlesen: Kinderwunsch-Förderung für unverheiratete Paare.

Lassen Sie uns über Ihre Kinderwunschbehandlung sprechen

Die Gründung einer eigenen Familie ist wohl einer der natürlichsten und emotional stärksten Wünsche überhaupt. Er sollte nicht am Geld scheitern. Es wäre daher ein großer Schritt, wenn alle mit Kinderwunsch – egal, ob Single, lesbisches oder heterosexuelles Paar – in naher Zukunft noch mehr Unterstützung vom Staat erhielten. Die momentane Förderung ist aber schon einmal ein guter Anfang und wir hoffen, dass wir Ihnen ein wenig die Sorgen bezüglich der Kosten für Ihre Kinderwunschbehandlung nehmen konnten. Eine Möglichkeit, die Sie vielleicht in Bezug auf den finanziellen Aspekt Ihrer Familienplanung ebenfalls interessieren könnte: Es gibt auch einige Anlaufstellen, die Ihren Kinderwunsch im Zuge einer Finanzierung unterstützen. Auf Wunsch beraten wir Sie hierzu gerne.

Sollte Ihnen noch etwas unklar sein, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. In einem persönlichen Gespräch in wohltuender Atmosphäre erläutern wir Ihnen, welche Möglichkeiten der staatlichen Förderung sich in Ihrem Fall anbieten. Hierbei ist es natürlich sinnvoll, vorab Ihre ganz individuelle reproduktionsmedizinische Situation abzuklären. Nur so können wir die für Sie bestmögliche Behandlung evaluieren.

Vereinbaren Sie mit nur wenigen Klicks einen Termin mit uns. Wir würden uns freuen, Sie (und auch Ihren Partner) schon bald in unserer Praxis begrüßen zu dürfen.