Müssen gleichgeschlechtliche Paare die Kosten für eine künstliche Befruchtung allein tragen?

Studien beweisen: Kinder in Regenbogenfamilien wachsen genau so glücklich auf wie in "traditionellen" Familien. Das Geheimrezept einer wohlbehüteten Kindheit ist nun einmal hauptsächlich Liebe – ob diese nun Mama und Papa, Mama als Single, Oma und Opa oder eben Mama und Mama schenken, spielt keine Rolle. In Bezug auf einer Kinderwunsch-Förderung sieht das leider etwas anders aus: Gleichgeschlechtliche Paare erfahren hier immer noch eine Ungleichbehandlung. So müssen für eine finanzielle Förderung gewisse Voraussetzungen erfüllt sein, denen kein lesbisches Paar, das schwanger werden will, Rechnung tragen kann. Unter anderem werden Kosten für eine künstliche Befruchtung nur dann übernommen, wenn ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paars verwendet werden. Eine Insemination mit Spendersamen wird hierbei nicht vorgesehen – ein Umstand, den wir überhaupt nicht zeitgemäß finden! Zum Glück gilt das aber nicht für alle Bundesländer.

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In diesen Bundesländern erhalten gleichgeschlechtliche Paare finanzielle Unterstützung für eine künstliche Befruchtung

Bislang haben sechs Bundesländer spezifische Regelungen eingeführt, um finanzielle Unterstützung für gleichgeschlechtliche (Frauen-)Paare sicherzustellen, die aufgrund von Fertilitätsstörungen auf eine künstliche Befruchtung angewiesen sind. Hierzu gehören Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen, das Saarland, Thüringen und Hessen. Zu beachten ist allerdings, dass die Höhe dieser Förderung unter der für heterosexuelle Paare liegt. Dennoch stellt dies einen bedeutenden Fortschritt im Streben nach Gleichberechtigung und Zugang zu Kinderwunsch-Behandlungen dar. Und wir hoffen, dass dies einen positiven Impuls für eine weiterführende Entwicklung in Richtung Gleichberechtigung und verbesserten Zugang zu Kinderwunsch-Behandlungen setzt. Sollte es hierbei neue Entwicklungen geben, werden wir Sie an dieser Stelle auf jeden Fall informieren. Ihr Kinderwunsch ist schließlich auch für uns eine Herzenssache!

Sie möchten schnell und unkompliziert in Erfahrung bringen, ob Sie und Ihre Partnerin auf eine Förderung hoffen können? Nutzen Sie hierfür doch ganz einfach den Förder-Check auf dem Informationsportal Kinderwunsch – herausgegeben vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. So erhalten Sie und Ihre Partnerin mit nur wenigen Klicks Gewissheit. Und was, wenn Sie die Vorrausetzungen nicht erfüllen? Auch dann gibt es Hoffnung!

Finanzierungshilfen für Frauenpaare und Singles– weil jeder Kinderwunsch wichtig ist

Weil Liebe alle Grenzen überwindet, heißen wir in unserer aufgeschlossenen und modernen Kinderwunschklinik in der Michael-Vogel-Straße 1e auch gleichgeschlechtliche Paare herzlich willkommen. Mit fachlicher Expertise und viel Empathie begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zum Babyglück. Im Rahmen dessen möchten wir Sie auch darauf aufmerksam machen, dass es nicht das Aus Ihres Traumes bedeuten muss, nur weil Sie als lesbisches Paar die Voraussetzungen für eine Förderung in Ihrem Bundesland nicht erfüllen. Dank unserer exklusiven Partnerschaft mit FertiCredit besteht die Option, die Kosten für eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen in bequemen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 60 Monaten zu begleichen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf www.ferti-credit.com, oder Sie sprechen uns direkt an.