Förderung von Kinderwunschbehandlungen

Zum 1. November 2020 startet die Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Bayern. Damit werden Paare bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet.

Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden.

Zuwendungsempfänger sind Ehepaare oder Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Dabei müssen beide Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Siehe weiter auch:
https://www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/kiwub/index.php
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-610/

Alles ist aber noch so brandneu, es wird Zeit brauchen bis sich das alles eingespielt hat und die Lücken, welche es gewiß geben wird, auftauchen und dann geklärt werden können.

Aber immerhin einen Regenbogen in schweren Zeiten.

Euer,
Kinderwunschzentrum Erlangen